Anmeldung bei der Landesärztekammer

Die Ärztekammern nehmen als hoheitliche Aufgabe die Aufsicht über die Ärzte ihres Bereiches wahr. Alle Ärzte im Bereich des jeweiligen Bundeslandes gehören ihnen laut Gesetz als Pflichtmitglieder an. Eine weitere Aufgabe besteht darin, die ärztliche Aus- und Fortbildung zu fördern, für einen hoch qualifizierten Ärztestand zu sorgen, die ärztlichen Berufspflichten und die Weiterbildung zu ordnen und an der Gesetzgebung im öffentlichen Gesundheitswesen mitzuwirken.

 

Jeder Arzt muss sich bei der für ihn zuständigen Landesärztekammer bis spätestens 4 Wochen nach Stellenantritt anmelden (=Pflichtmitgliedschaft)

 

In der Regel erfolgt die Anmeldung durch die Personalabteilung des Arbeitgebers.

 

Weiterführende Informationen zur Mitgliedschaft (Meldeordnung, Meldebogen) und Weiterbildung (Facharztausbildung) erhalten Sie auf den Internetseiten der Landesärztekammern.

 

 

Anmeldung beim ärztlichen Versorgungswerk

Berufsständische Versorgungswerke sind gesetzliche Sondersysteme, die für die Angehörigen der verkammerten freien Berufe (Human-, Zahn- und Tierärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater, Ingenieure, Wirtschaftprüfer und vereidigte Buchprüfer) die Pflichtversorgung bezüglich der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung sicherstellen.

 

Nach der Anmeldung bei der für Sie zuständigen Landesärztekammer leitet diese Ihre Unterlagen an das zuständige ärztliche Versorgungswerk weiter. (www.abv.de unter Mitgliedseinrichtung)

 

Von dort erhalten Sie einen Erhebungsfragebogen und einen Befreiungsantrag von der Deutschen Rentenversicherung. Die meisten angestellten Versorgungswerkmitglieder sind nicht nur im für sie zuständigen Versorgungswerk, sondern gleichzeitig auch in der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichert. Nach §6 SGB VI besteht jedoch eine Befreiungsmöglichkeit von der Deutschen Rentenversicherung zu Gunsten Ihres jeweiligen Versorgungswerks.

 

 

Krankenversicherung

Mit Berufsbeginn werden Sie im gesetzlichen Krankenversicherungssystem (GKV) versicherungspflichtig. Sie können sich eine gesetzliche Krankenversicherung Ihrer Wahl aussuchen. Zu beachten ist, wie Sie während Ihres Studiums versichert waren (gesetzlich oder privat?) und ob Sie schon private Krankenversicherungsleistungen nutzen, um die weitere Strategie abzustimmen.

 

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem MLP-Berater.

 

 

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Die MLP-Geschäftsstelle Erlangen I wird sich in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen.