Die Betriebsrente für medizinische Fachangestellte
Regelungen des Tarifvertrags zur betrieblichen Altersversorgung (bAV)
Die Diskussion um die Rentenreform zeigt deutlich, dass die gesetzliche Rentenversicherung künftig nur noch eine Grundversorgung sicherstellen kann. Um den gewohnten Lebensstandard auch in Zukunft halten zu können, ist eine zusätzliche Vorsorge unverzichtbar und für die medizinischen Fachangestellten im Tarifvertrag vereinbart. Neu ist ein arbeitgeberfinanzierter Baustein zur bAV in Höhe von:
- monatlich 20 EUR für MitarbeiterInnen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 18 Stunden sowie für Auszubildende nach der Probezeit
- monatlich 10 EUR für MitarbeiterInnen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von weniger als 18 Stunden.
Diese Zahlen gelten, wenn die vermögenswirksamen Leistungen in Höhe von 30 Euro bereits genutzt werden.
Gute Gründe für eine Umsetzung
- Weitaus günstiger als eine reguläre Gehaltsanpassung auf Grund der Sozialabgabenfreiheit der Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung
- Einfache Umsetzung in Ihrer Praxis auf Grund unbürokratischer Beantragung
- Hohe Bindungswirkung durch attraktive Versorgung im Alter
Vorteilhafte Versorgung
Die Tarifvertragsparteien folgten dem Ratschlag vieler Experten, eine Regelung zur bAV in den Tarifvertrag aufzunehmen. Die Parteien einigten sich auf die sog. "Gesundheitsrente" von der "Pro bAV Pensionskasse AG", die auf den Tarifvertrag abgestimmt ist und alle wichtigen Anforderungen einer Branchenlösung erfüllt. So ist es möglich, den Vertrag problemlos bei Arbeitgeberwechsel innerhalb der Branche fortzuführen, ihn beitragsfrei (beispielsweise im Mutterschaftsurlaub) aufrecht zu erhalten oder als private Versicherung für den späteren Ruhestand zu besparen. Hinzu kommt eine ausgezeichnete Ablaufleistung. Mit dieser betrieblichen Altersversorgung stellen Sie Ihren Angestellten ein attraktives Versorgungskonzept zur Verfügung.
Wir unterstützen Sie
Die Einrichtung der Betriebsrente für medizinische Fachangestellte stellen wir gerne in Ihrer Praxis vor und gestalten dabei die Abwicklung einfach und effizient. Bestimmte Aufgaben, wie die Information der Angestellten, können gänzlich von MLP übernommen werden. Sie sparen somit Zeit und können falsche Entscheidungen vermeiden.
Entgeltumwandlung als Erweiterung
Der Staat setzt zur Versorgung der Bürger verstärkt auf die betriebliche Altersversorgung. Dafür hat er bereits 2002 mit dem neuen Betriebsrentengesetz die Rahmenbedingungen für eine staatliche Förderung geschaffen. Seitdem können alle Arbeitnehmer entscheiden, dass ein Teil ihres Bruttogehalts sofort in eine betriebliche Altersversorgung über den Arbeitgeber fließt (sog. Entgeltumwandlung). Für diesen Gehaltsteil sind keine Steuern und keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Daraus ergibt sich ein erheblicher Zugewinn. Darüber hinaus regelt der Tarifvertrag einen Arbeitgeberzuschuss aus den ersparten Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von 20% des Umwandlungsbetrages. Ohne Kosten für Sie – jedoch mit hervorragendem Sparpotential für ihre ArbeitnehmerInnen.
Wir informieren Sie gerne in einem persönlichen Gesprächstermin.