
Vorgezogene Versorgungswerkrente
Als niedergelassener Arzt haben Sie die Möglichkeit, bereits ab dem 60. Lebensjahr ein vorgezogenes Altersruhegeld zu beziehen und können trotzdem in Ihrer Praxis weiterarbeiten.
Für viele Ärzte ist dies ein extrem wichtiges Thema. Allerdings sollte berücksichtigt werden, dass sich der Ruhegeldanspruch gegenüber dem Bezug ab dem 65. Lebensjahr verringert. Dabei gilt ein Grundsatz: Das Vorziehen des Ruhegeldes lohnt umso mehr, je früher man sich die Rente auszahlen lässt.
Wer sich als heute 60-jähriger im Jahr 2011 eine Rente vorzeitig auszahlen lässt, muss nur 62% der Rente versteuern – im Gegensatz zu 72%, die er als 65-jähriger versteuern müsste. Ein lebenslanger Steuervorteil von 10% , auch wenn er noch weitere fünf Jahre in seiner Praxis arbeitet. Ab sofort spart sich der Praxisinhaber also die Zahlung der Versorgungswerkbeiträge und erhält die monatliche Rente ausbezahlt.
Legt er die zusätzliche freie Liquidität verzinslich geschickt an, kann ihm nach fünf Jahren deutlich mehr an Kapital/Rente zur Verfügung stehen, als wenn er auch die letzten fünf Jahre die Beiträge ins Versorgungswerk eingezahlt hätte. Gleichzeitig verteilt der Arzt seinen späteren Rentenbezug auf zwei Standbeine und streut damit sein Risiko („ … don’t put all your eggs in one basket …“).
Dieses sich außerhalb des Versorgungswerkes aus den frei werdenden „Pflichtbeiträgen“ aufbauende Vermögen kann im Ruhestand übrigens zu jedem beliebigen Zeitpunkt vollkommen flexibel genutzt werden. Sie können sich für eine lebenslange Privatrente entscheiden oder sich das eingezahlte Kapital bei Rentenbeginn einfach auszahlen lassen.
Beispiel für Mann, verheiratet und zwei Jahre älter als seine Ehefrau:
Frauen haben eine um etwa zwei bis drei Jahre längere Lebenserwartung als Männer. Verstirbt der Ehemann „planmäßig“ zwei bis drei Jahre vor seiner Frau und ist er auch noch zwei bis drei Jahre älter, wird die Ehefrau Ihren Mann mit großer Wahrscheinlichkeit um vier bis sechs Jahre überleben. Nach dem Tod des Mannes wird der Witwe die Rente aus dem Versorgungswerk zwar weiterbezahlt, jedoch um 40 Prozent gekürzt. Tritt dieser Fall ein – was wahrscheinlich ist – wäre es möglicherweise besser gewesen, die letzten Jahre vor Rentenbeginn so zu nutzen, dass die Beiträge besser in eine private Rentenversicherung der Ehefrau eingezahlt worden wären, denn die Privatrente wird der Ehefrau ungekürzt lebenslang ausbezahlt – auch nach dem Tod des Ehemannes.
Nehmen wir also an, dass die Versorgungswerkrente bei 3.500 Euro gelegen hätte. Verstirbt der Ehemann vor seiner Frau, wird die Versorgungswerkrente um 40 Prozent, also um 1.400 Euro, gekürzt. Überlebt die Witwe ihren Ehemann um beispielsweise sechs Jahre, beträgt der „Verlust“ aufgrund der Rentenkürzung in diesem Fall 100.800 Euro.
Darüber hinaus ist zu bedenken, dass eine Privatrente nur mit dem sogenannten „Ertragsanteil“ besteuert wird. So muss ein 65-Jähriger nur 18 Prozent seiner Privatrente versteuern. Zum Vergleich: Bei der Versorgungswerkrente muss ein heute 60-jähriger Arzt in fünf Jahren 72 Prozent seiner Rente versteuern. Beispiel: beträgt die Privatrente ab dem 65. Lebensjahr beispielsweise 1.000 € monatlich, müssen nur 18 Prozent = 180 € versteuert werden, die restlichen 820 € sind steuerfrei. Die Steuerlast der Privatrente würde demnach nur ca. 40 bis 50 € betragen.
Wie ist Ihre individuelle Situation? Möchten Sie sich die Versorgungswerkrente vorzeitig auszahlen lassen oder lieber bis zum Rentenbeginn weiter ins Versorgungswerk einzahlen? Lassen Sie uns darüber sprechen. Wir finden eine für Sie passende Lösung.