KlinikRente
Die KlinikRente ist der Branchenstandard für Kranken-, Reha- und Pflegeeinrichtungen. Gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V. (BDPK) wurde die KlinikRente im Juli 2002 ins Leben gerufen. Seit 2003 steht die KlinikRente allen Kranken-, Reha- und Pflegeeinrichtungen zur Verfügung. Einrichtungen, die nicht in einem Landesverband der Privatkliniken Mitglied sind, können die KlinikRente über die Mitgliedschaft im Pensionsverein Deutscher Kranken- und Pflegeeinrichtungen e.V. (PDK) nutzen.
Welche Vorteile hat die KlinikRente?
Wesentliche Pluspunkte dieser Versorgungswerke sind:
- Reduzierte Kosten
- Einfache Administration
- Unkomplizierte Mitnahme der Versorgung bei Arbeitgeberwechsel (unabhängig, ob als steuerlicher Durchführungsweg die Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds oder eine Unterstützungskasse gewählt wird)
- Innerhalb der Branchenversorgungswerke: Einfach Organisation der Mitnahme der Versorgung bei einem Arbeitsplatzwechsel (bisherige Vertragsbedingungen können beibehalten werden). Die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber profitieren davon.
- Anschlusskonzept Klinikrente Basis (für den Fall, das sich ein Arzt niederlassen sollte)
Wer kann die KlinikRente vermitteln?
Die KlinikRente hat grundsätzlich ein offenes Vertriebskonzept. Offener Vertrieb bedeutet, dass alle Makler, Mehrfachagenten und Vermittler die KlinikRente anbieten können, die bei einem oder mehreren der Konsortialpartner Allianz, Swiss Life, AXA (DÄV/DBV) und Generali reversiert sind. Bevorzugt wird die KlinikRente über MLP vermittelt.
Wie können Kranken-, Reha- und Pflegeeinrichtungen Mitglied im PDK werden?
Die Kranken-, Reha- und Pflegeeinrichtung (Arbeitgeber) reicht den Aufnahmeantrag per Post beim PDK ein. Die Mitgliedschaft ist kostenlos.
Bei welchen Arbeitgebern kann die Klinikrente angeboten werden?
Die Klinikrente ist der Branchenstandard für alle stationären Einrichtungen im Gesundheitswesen und alle ambulanten Einrichtungen ab 75 Arbeitnehmer.
- Krankenhäuser in privater, kommunaler und frei-gemeinnütziger Trägerschaft
- Reha-Kliniken in allen Trägerschaften
- Ambulante Reha-Einrichtungen ab 75 Arbeitnehmer
- Alten- und Pflegeheime
- Ambulante Pflegeeinrichtungen ab 75 Arbeitnehmer
- MVZ-Medizinische Versorgungszentren
- Einrichtungen von DRK, AWO u. ä. ab 75 Arbeitnehmer
- Verbände und Geschäftsstellen von Verbänden im Gesundheitswesen